Eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) ist eine spezielle Form der GmbH, bei der erzielte Gewinne nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, sondern im Unternehmen verbleiben, um soziale Zwecke zu fördern. Eine gGmbH ist somit ein soziales Unternehmen, das sich dem Gemeinwohl verschrieben hat.
Voraussetzungen für die Anerkennung
Um als gGmbH anerkannt zu werden, muss das Unternehmen bestimmte Kriterien erfüllen:
- Als GmbH organisiert sein (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
- Gemeinnützig agieren (keine Gewinnausschüttungen an Gesellschafter)
- Gewinne müssen für soziale Zwecke reinvestiert werden
- Gesellschaftsvertrag muss die sozialen Zwecke detailliert beschreiben
- Organisationsstruktur (Geschäftsführung, Aufsichtsrat) muss definiert sein
Rechtliche Grundlagen
Eine gGmbH unterliegt denselben rechtlichen Bestimmungen wie eine herkömmliche GmbH, muss aber zusätzlich:
- Steuerliche Vorschriften für Gemeinnützigkeit einhalten
- Jährliche Gemeinnützigkeitsprüfungen bestehen
- Gewinnverwendungsnachweise erbringen
Vorteile einer gGmbH
- Möglichkeit zur Annahme von Spenden und Zuschüssen
- Befreiung von der Körperschaftsteuer unter bestimmten Bedingungen
- Öffentliche Förderungsmöglichkeiten
- Haftungsbeschränkung wie bei einer normalen GmbH
Einsatzbereiche
In Deutschland existieren gGmbHs in zahlreichen Bereichen:
Soziale Einrichtungen
- Kindergärten
- Altenheime
- Schulen
- Behinderteneinrichtungen
Kulturelle & Umweltprojekte
- Museen
- Theater
- Umweltschutzorganisationen
- Forschungsinstitute